SBF SEE

SBF-SEE

Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.

Voraussetzungen und Erwerb:
Allgemein
Lebensalter: mindestens 16 Jahre
Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Prüfungen
Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung) Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde

Die theoretische Prüfung ist in einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil gegliedert, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. In der Prüfung werden 30 Fragen und eine Kartenaufgabe gestellt, die innerhalb von 75 Minuten ohne Hilfsmittel zu bearbeiten sind. Die Antworten werden, wenn sie komplett richtig sind, mit 2 Punkten, wenn sie nur teilweise richtig sind, mit einem Punkt bewertet. In der Kartenaufgabe können 6 Punkte erreicht werden. Es können also maximal 66 Punkte erreicht werden. Bewerber, die mehr als 55 Punkte erlangt haben, werden in der Regel von der mündlichen Prüfung befreit. Prüflinge mit weniger als 55, aber mehr als 43 Punkten haben die Möglichkeit, durch eine zusätzliche mündliche Prüfung den SBF doch noch zu erlangen. Wer 43 oder weniger Punkte erreicht, hat die Prüfung nicht bestanden. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie einige Knoten geprüft. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtstraße abzulegen, da die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den SBF See anbieten.

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation (ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften) für das sichere Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Kenntnisse in Navigation und Schifffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als bei dem Sportbootführerschein Binnen. Obwohl man zum Beispiel mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nicht geprüft. Da zur Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen kein amtlicher Schein vorgeschrieben ist, wird während der SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt. Auch das Thema Seemannschaft wird nur sehr kurz angeschnitten.

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der Schiffsführer nach einem Unfall allerdings nachweisen, dass er die erforderliche Qualifikation für das entsprechende Fahrtgebiet besitzt, beispielsweise durch Seemeilennachweise oder freiwillige zusätzliche Kenntnisnachweise. Ist dies nicht der Fall, kann ihm dies von einem Seeamt oder einer Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten kann auch in privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen erworben werden, wobei es große Unterschiede in Umfang und Qualität dieser Ausbildungseinrichtungen gibt.

Die Ausweisvordrucke des SBF See trugen bis etwa zum Ausstellungsjahr 1989 nur die Bezeichnung „Sportbootführerschein“.

Alle Sportbootführerscheine beinhalten das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (International Certificate of Competence). Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine werden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.