SBF BINNEN

SBF-Binnen

Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche)[1] und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.

Voraussetzungen und Erwerb:
Allgemein
Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel)/mindestens 16 Jahre (Motor)
Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und geistig geeignet)
Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
Lichtbild (38 x 45 mm)
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Prüfungen
Theorie: A – Allgemeiner Teil: Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Seemannschaft, Wetterkunde; B – Sonderteil Antriebsmaschine (nur bei Motor); C – Sonderteil Segeln (nur bei Segel)
Praxis: Manöver und Knotenkunde (dieser Prüfungsteil entfällt, wenn der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz des Sportbootführerscheins See ist)

Die theoretische Prüfung ist schriftlich, allerdings kann eine mündliche Prüfung nachgeschaltet werden, wenn bei der schriftlichen Prüfung die erforderliche Punkteanzahl knapp verfehlt wurde. Der bundeseinheitliche Fragenkatalog wird vom Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben und enthält 495 Fragen und Modellantworten. Aus diesen werden die offiziellen Prüfungsbögen mit unterschiedlichen Kombinationen zusammengestellt. Die Gliederung besteht aus dem Teilbereich A mit insgesamt 45 erreichbaren Punkten (bei 30-35 Punkten wird mündlich nachgeprüft, weniger als 30 Punkte gilt als nicht bestanden), dem Teilbereich B mit insgesamt 15 erreichbaren Punkten (mündliche Nachprüfung bei 10-11 Punkten, weniger als 10 Punkte gilt als nicht bestanden) und dem Teilbereich C mit insgesamt 30 erreichbaren Punkten (mündliche Nachprüfung bei 20-23 Punkten, weniger als 20 Punkte gilt als nicht bestanden). Die einzelnen Fragen werden mit 1 bis 3 Punkten bewertet.

Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern (Ab- und Anlegen, Wende, Halse, Boje über Bord mit Q-Wende, ggf. Beidrehen und Segel setzen/bergen), Fahren von verschiedenen Kursen zum Wind und seemännische Knoten (Achtknoten, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Kreuzknoten, einfacher und doppelter Schotstek, Palstek, Stopperstek, Webeleinstek, Belegen auf einer Klampe mit Kopfschlag).

Beide Teile der Prüfung (Theorie und Praxis) können sowohl zusammen als auch separat abgelegt werden, sofern sie nicht länger als 12 Monate auseinander liegen.