Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist in Deutschland einer der amtlichen Sportschifferscheine zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich weltweite Fahrt vorgeschrieben. Man benötigt ihn also, wenn man die küstennahen Gewässer (s. Abschnitt Sportseeschifferschein) verlässt. Zusätzlich sind bei weltweiter, gewerblicher Fahrt weitere Besatzungserfordernisse vorgeschrieben. Diese ergeben sich erneut aus der Anlage 4 zur SeeSpbootV. Im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig. Es gibt dort keine besonderen Besatzungserfordernisse.
Voraussetzungen und Erwerb
Allgemein
Lebensalter mindestens 18 Jahre
Besitz des Sportseeschifferscheines
Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 Seemeilen abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt dann bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
Prüfung
Theorie: Navigation (vor allem astronomische Navigation), Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
Praxis: Handhabung des Sextanten (ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung)
Mündliche Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten). Dieser Prüfungsteil ist noch sehr neu und der DSV noch dabei, Erfahrungen zu sammeln.
Der DSV stellt jährlich in ganz Deutschland ca. 100 SHS-Scheine aus.
Der SHS entspricht im Grundsatz dem britischen Yachtmaster Ocean. Die Schweiz kennt nur den Hochseeausweis. Er ist ebenfalls weltweit gültig, die Anforderungen sind allerdings geringer. Yachten unter Schweizer Flagge dürfen jedoch nicht professionell eingesetzt werden.
Der SHS ist uneingeschränkt gültig für Sportboote in weltweiter Fahrt, unabhängig von Länge, Verdrängung, Crewgröße, Motorisierung oder Besegelung. Da es sich um ein Sportboot handeln muss, ist die Crewgröße jedoch auf 12 Personen beschränkt. Ist das Schiff für mehr als 12 Personen zugelassen, handelt es sich nicht mehr um ein Sportboot, so dass die für Sportboote vorgesehenen Befähigungszeugnisse keine Gültigkeit mehr haben. Gegebenenfalls ist bei mehr zahlenden Gästen ein Befähigungszeugnis erforderlich.
Zusatzeintrag Traditionsschiffer: Im SHS kann der Zusatzeintrag Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen oder Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen vermerkt sein (sogenannter Traditionsschifferschein). Dieser Befähigungsnachweis ist gültig für Traditionsschiffe mit einer Länge über 25 und unter 55 Metern. Die Besatzung darf 25 Personen übersteigen.
Internationales Zertifikat: Alle Sportschifferscheine beinhalten das Internationales Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen International Certificate of Competence. Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine wurden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert. Der SHS beinhaltet mithin das "Internationale Zertifikat E" (IZE).
Amtlicher Vorgänger des Sporthochseeschifferscheins war das Sporthochseeschifferzeugnis. Es war bis 1994 das vorgeschriebenes Befähigungszeugnis für die gewerbliche Sportschifffahrt. Das Sporthochseeschifferzeugnis konnte in den Sporthochseeschifferschein umgeschrieben werden. Der DSV-C-Schein ähnelte inhaltlich dem Sporthochseeschifferschein. Er konnte nicht in den Sporthochseeschifferschein umgeschrieben werden.